Flat Attack - Big Band Heilbronn e.V.


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Probentermine: (fast) jeden Montag um 20:00 in der Musikschule Heilbronn,
siehe hierzu den Probenplan bei "Aktuelles"
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Flat Attack bietet junge dynamische Big Band Musik. Moderne Funk-, Rock- und Latin-Stücke von Bob Mintzer, Peter Herbolzheimer und Antonio Carlos Jobim befinden sich ebenso im Repertoire wie bekannte Swing-Klassiker von Count Basie, Duke Ellington und Glenn Miller u.a.. Eine groovende Rhythmusgruppe und kraftvolle Bläsersätze spielen zusammen mit verschiedenen Gastsängerinnen wie Tansy Davis fetzige Arrangements sowie einfühlsame Balladen. Die Heilbronner Formation zeigte ihr Potenzial u.a. beim Fleiner Jazzfestival, im Jazzclub Cave 61, sowie beim Verkaufsoffenen Sonntag und dem Schwörmontag in Ulm. Sie gastierte bereits in England, Schweden, Frankreich und zweimal auf dem Jazzfestival in Montreux, Schweiz. Auf der aktuellen CD "Mit Spätzle und Soß" kann der Jazzfan ein Menü aus Stücken der Flat Attack Big Band genießen.

Flat Attack, das ist …

Name der BigBand: Flat Attack, Name des Vereins: Big Band Heilbronn e.V.

Anzahl der Musiker: variabel, ca 20

Bandleader: Thomas Conrad

Saxophone: Ute Köhler, Andreas Krummlauf, Rainer Grohmann, Annekathrin Kühner, Manfred Oertle

Trompeten: Georg Frenz, Oliver Hagner, Dominik Böhringer, Christph Fischer, Jonathan Fischer

Posaunen: Fred Böttcher, Peter Hermann, Thilo Volz, Stanislav Hördt

Klavier: Jochen Gärtner

Bass: Joachim Fricke

Gitarre: Ralf Köhler

Schlagzeug / Percussion: Matthias Scheurer

Gesang: verschiedene Gastsängerinnen wie z.B. Tansy Davis



Die Flat Attack Big Band Heilbronn e. V. wurde 1995 als eingetragener Verein gegründet. Sie formierte sich zunächst aus ehemaligen Schülern der städtischen Musikschule Heilbronn und weitere Musiker kamen hinzu. Seit September 2005 steht die Band unter der Leitung des Dirigenten Thomas Conrad.

Repertoire: All of me, Almost like being in love, Back home, Basie straight ahead, Beyond the sea, Birdland, Chattanooga choo-choo, Chit chat, Computer, Coyote cafe, Crossfire, Don`t get around much anymore, Every day, Fever, Fly me to the moon, For once in my life, Georgia on my mind, Get it on, Girl talk, Hay burner, I let a song, I'm beginning to see the light, In the mood, I remember clifford, It don't mean a thing, It's oh so nice, Jive at five, Jumpin' at the woodside, Kissing bug, Li'l darling, Little brown jug, Love for sale, Mack the knife, Misty, Moonlight in vermont, Moonlight serenade, Mumbo jumbo, Oye como va, Pennsylvania 6-5000, Pick yourself up, Quiero mas, Satin doll, Sentimental journey, Spain, St. louis blues, Stompin' at the savoy, Take the "A"-train, Tequila, The buckethead shuffle, The girl from ipanema, The groovemaker, The healer, The tunnel, Tribute to the count, Tuxedo junction, etc.


Unsere aktuelle CD ... mit Spätzle und Soß'
Titel
1. ... mit Spätzle und soß'
2. basie, straight ahead
3. misty
4. bobtitude test
5. chit chat
6. crossfire
7. stompin' at the savoy
8. mack the knife
9. hay burner
10. applause I
11. applause II
12. bonus track
13. trash track
14. star track


Vereinssatzung Flat Attack Big Band Heilbronn e.V.
§1 Name, Sitz
Der Verein führt den Namen Big Band Heilbronn e.V. und hat seinen Sitz in Heilbronn. Er ist in das Vereinsregister eingetragen.

§2 Zweck, Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Vereinigung ist, Big-Band-Musik zu erarbeiten und aufzuführen. Besonders will sich der Verein auch um Jugendarbeit bemühen. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Probenarbeit und Konzerte. Weiterhin sollen Kontakte mit nationalen und internationalen Musikvereinigungen gepflegt werden. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§3 Mitgliedschaft
Der Verein hat
a) aktive Mitglieder
b) passive Mitglieder
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Über die Aufnahme neuer aktiver Mitglieder entscheiden die aktiven Mitglieder mit 2/3 Mehrheit. Die Entscheidung erfolgt nach Teilnahme an mehreren Proben. Über die Aufnahme eines passiven Mitgliedes entscheidet der Vorstand.

§4 Rechte und Pflichten
Die aktiven und passiven Mitglieder sind verpflichtet, einen Jahresbeitrag zu entrichten, dessen jeweilige Höhe von der Mitgliederversammlung bestimmt wird. Die aktiven Mitglieder sollen regelmäßig an den Proben teilnehmen. Häufiges unentschuldigtes Fehlen kann zum Ausschluß führen. Jedes aktive Mitglied hat das Recht auf das aktive und passive Wahlrecht. Passive Mitglieder haben nur passives Wahlrecht. Sie können bei Veranstaltungen des Vereins Vergünstigungen erhalten.

§5 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch
a) Austritt, der schriftlich an den Vorstand zu richten ist
b) Ausschluß
c) Tod
Der Ausschluß aus dem Verein kann aus wichtigen Gründen erfolgen. Wichtige Gründe sind vor allem grobe Verstöße gegen die Vereinssatzung oder mangelnde musikalische Leistung. Über den Ausschluß entscheiden die aktiven Mitglieder mit 2/3 Mehrheit mit sofortiger Wirkung. Das entsprechende Mitglied hat das Recht angehört zu werden.

§6 Organe
Organe des Vereins sind
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand

§7 Mitgliederversammlung
Der Vorstand hat mindestens einmal im Jahr, möglichst zu Beginn des Geschäftsjahres, die Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung muß schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen erfolgen. Anträge sollen schriftlich und eine Woche vor der Versammlung eingereicht sein.
Der Mitgliederversammlung obliegt vor allem
a) die Entgegennahme der Jahresberichte
b) die Entlastungen
c) die Wahl der Vorstandsmitglieder
d) die Festsetzung der Jahresbeiträge
e) die Beschlußfassung über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins.
Weitere Mitgliederversammlungen kann der Vorstand bei Bedarf einberufen. Er muß dies innerhalb 4 Wochen tun, wenn 1/4 aller aktiven Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit die Satzung nichts anderes verlangt. Bei Abwesenheit eines Mitgliedes kann zur Ausübung des Stimmrechts ein anderes Mitglied schriftlich bevollmächtigt werden. Die Bevollmächtigung ist für jede Versammlung gesondert zu erteilen. Ein Mitglied darf jedoch nicht mehr als 2 fremde Stimmen auf sich vereinigen. Bei Satzungsänderungen und zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen erforderlich.

§8 Vorstand
Der Vorstand im Sinne des §26 BGB besteht aus
a) dem Vorsitzenden
b) dem stellvertretenden Vorsitzenden
c) dem Kassierer
d) dem Dirigenten
Sie sind je alleinvertretungsberechtigt. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Ihm obliegt die Führung des Vereins. Dem Kassierer obliegt die Verwahrung und Verwaltung des Vereinsvermögens. Der Dirigent übernimmt die musikalische Leitung. Ein Vereinsmitglied hat als Schriftführer über jede Sitzung und über jede Mitgliederversammlung ein Protokoll anzufertigen, das von ihm und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.

§9 Auflösung
Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins mit Einwilligung des Finanzamtes an den Jazzclub Cave 61 Heilbronn e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwenden muß.

§10 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist identisch mit dem Kalenderjahr.